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PV-Info 3, März 2024, Seite 18

Homeoffice – Entlassung wegen unrichtiger Arbeitszeitaufzeichnung

Anna Mertinz und Maximilian Donath

In einer jüngst veröffentlichten Entscheidung hat der OGH () entschieden, dass eine bewusst unrichtige Zeiterfassung im Homeoffice einen Entlassungsgrund darstellt. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über diese spannende Entscheidung und ihre Bedeutung für die Praxis.

Kurz vor Beginn des ersten COVID-19-Lockdowns ordnete die Arbeitgeberin Homeoffice für den Kläger und andere Arbeitnehmer an. Der Kläger flog um ca 7:00 Uhr gemeinsam mit seiner Familie in seine Wohnung auf Teneriffa. Obwohl der Kläger dort erst um ca 12:00 Uhr zu arbeiten begann und ihm bewusst war, dass für ihn eine Sollarbeitszeit von 8:00 Uhr bis 16:12 Uhr gilt, gab er im Zeiterfassungssystem wahrheitswidrig an, an diesem Tag von 9:00 Uhr bis 17:15 Uhr gearbeitet zu haben. Der Kläger wurde in weiterer Folge entlassen und bekämpfte diese Entlassung.

Im Wesentlichen vertrat der Kläger den Standpunkt, dass er dadurch keine Arbeitszeitverkürzung zulasten des Arbeitgebers herbeigeführt habe, da er am vorangegangenen Arbeitstag von 7:00 Uhr bis ca 22:30 Uhr gearbeitet habe.

Die Entlassung war nach Ansicht des OGH rechtmäßig, da die bewusst unrichtige Eintragung der Arbeitszeit einen schwerwieg...

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