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GesRZ 1, Februar 2024, Seite 1

Erste Erfahrungswerte zur FlexCo

Am ist das FlexKapGG in Kraft getreten (§ 28 Abs 1 FlexKapGG), mit dem die Rechtsform der FlexCo und damit eine weitere Form der Kapitalgesellschaft eingeführt wurde. Die Unterschiede zu und die Gemeinsamkeiten der FlexCo mit der GmbH und der AG werden in diesem Heft einander auch tabellarisch gegenübergestellt.

Kaum ein anderes Gesetz wurde von so vielen neuen Kommentaren, Handbüchern, Beiträgen und Seminaren begleitet. In den sozialen Netzwerken gab es einen regelrechten Wettlauf um die erste Errichtung bzw Firmenbucheintragung. Von den aktuell im Firmenbuch eingetragenen FlexCos wurden – soweit ersichtlich – zwei noch im Jahr 2023, also vor Inkrafttreten des FlexKapGG, errichtet. Ob eine Gesellschaft tatsächlich auf Basis eines Gesetzes, das noch nicht in Kraft getreten ist (und damit in einer noch nicht existenten Rechtsform), errichtet werden kann, sei dahingestellt. In einem der beiden genannten Fälle dürfte es zu einem Verbesserungsauftrag durch das zuständige Firmenbuchgericht gekommen sein; im anderen Fall wurde die Eintragung vorgenommen.

Eine kurze Bestandsaufnahme rund einen Monat nach Inkrafttreten des FlexKapGG bietet zwar noch keinen repräsentativen Querschnit...

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