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ZWF 6, November 2023, Seite 255

Verhältnismäßigkeitsgrundsatz; Ermittlungsmaßnahmen; Grundrechtsverletzung; Vorratsdatenspeicherung; Staats-/Bundestrojaner; Sicherstellung; Überwachung von Nachrichten

ZWF Redaktion

§§ 5, 109111, 134136 StPO; Art 8 EMRK

Bauer-Raschhofer, Der Einfluss der Grundrechte auf die Gesetzgebung im Strafprozessrecht, JSt 2023, 312

Das Strafrecht steht in untrennbarem Zusammenhang mit dem Verfassungsrecht. Denn bei der Aufklärung von Straftaten wird in der Regel zwangsläufig in die Grundrechte Einzelner eingegriffen. Wie intensiv Ermittlungsmaßnahmen in diese Rechte eingreifen dürfen, ergibt sich aus dem Verhältnis zwischen dem Interesse der Allgemeinheit an der Aufklärung von Straftaten auf der einen Seite und den individuelS. 256 len Interessen der davon betroffenen Person auf der anderen Seite. Nicht immer gelingt dem Strafgesetzgeber jedoch die Nominierung verhältnismäßiger und daher grundrechtskonformer Ermittlungsmaßnahmen.

Rubrik betreut von: Mario Schmieder / Norbert Wess
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