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immo aktuell 6, Dezember 2019, Seite 287

Rückforderungen bei Änderungen der Lagezuschlagskarte?

Stefanie Liebenwein und Antonia Bittermann

Entfaltet die während des aufrechten Mietverhältnisses neu veröffentlichte Lagezuschlagskarte Rückwirkung, sodass sie zur Berechnung des gesamten zulässigen Mietzinses von Beginn an herangezogen wird bzw werden muss?

1. Ausgangssituation und Fragestellung

Aus der Kundmachung des Bundesministers für Justiz betreffend Empfehlungen des Beirats gemäß dem RichtWG ist ersichtlich, bei welchen Gebieten in Wien es sich um sogenannte Gründerzeitviertel handelt. Anhand dieser Kundmachung hat die Magistratsabteilung Stadterneuerung und Prüfstelle für Wohnhäuser (MA 25) ein – nachvollziehbares – Verzeichnis sämtlicher Gründerzeitviertel erstellt.

Die MA 25 hat in den letzten Jahren diese Lagezuschlagskarten mindestens jährlich geändert und stellt dabei – ebenso wie die höchstgerichtlichen Entscheidungen – die Praxis vor eine Vielzahl offener Fragen. Eine Frage, die sich (auch) in Zusammenhang mit dem Lagezuschlag gerade in der Praxis seit der vielfach diskutierten „Lagezuschlagsentscheidung“ des OGH zu 5 Ob 74/17v stellt und – soweit überblickbar – noch nicht einer wissenschaftlichen Abhandlung zugeführt wurde, ist jene der Rückforderung.

Im Konkreten steht dabei folgende Konstellation im Diskurs: Aufgru...

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