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immo aktuell 6, Dezember 2019, Seite 264

Nichtgewährung des Sondersteuersatzes bei Versicherungsentschädigungen für Betriebsgebäude nicht verfassungswidrig

immo aktuell 2019/53

§ 30a Abs 3 EStG

[V]erfassungsrechtliche Überlegungen sind zur Beurteilung der aufgeworfenen Fragen, insbesondere der Frage, ob […] auf die Entschädigungszahlung, die dem Beschwerdeführer im relevanten Zeitraum zugeflossen ist, der besondere Steuersatz des § 30a EStG keine Anwendung findet, insoweit nicht anzustellen.

Sachverhalt: Der Beschwerdeführer betrieb eine Gastwirtschaft in einem in seinem Eigentum stehenden Gebäude. Dieses Gebäude wurde durch einen Brand zumindest teilweise zerstört. Der Steuerpflichtige einigte sich mit seiner Versicherung über eine pauschale Versicherungsentschädigung aus der betrieblichen Feuerversicherung ohne Verpflichtung zum Wiederaufbau des Gebäudes. Das Finanzamt verweigerte dem Beschwerdeführer die Anwendung des Sondersteuersatzes des § 30a EStG; dagegen erhob dieser Beschwerde an das BFG. Auch das BFG verweigerte die Anwendung des Sondersteuersatzes unter Hinweis auf die Textierung in § 30a Abs 3 EStG, der Versicherungsentschädigungen nicht nennt. Dagegen erhob der Steuerpflichtige Beschwerde an den VfGH. Dieser wies die Behandlung der Beschwerde mit Beschluss ab und trat den Fall an den VwGH ab.

Rechtliche Beurteilung: Die vorliegende Beschwerde rügt die Verletzung in d...

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