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ÖBA 12, Dezember 2010, Seite 780

Mitteilung der Europäischen Kommission zu Krisenmanagement im Finanzsektor

Die Europäische Kommission veröffentlichte am die Mitteilung „Ein EU-Rahmen für Krisenmanagement im Finanzsektor“. Damit sollen Maßnahmen iZm der geordneten Abwicklung von Banken wie zB „Living Wills“ oder die Einrichtung eines Abwicklungsfonds getroffen werden.

In dieser Mitteilung werden geplante Legislativmaßnahmen dargelegt, die ein einheitliches, robustes Krisenmanagement als gemeinsames Ziel haben. Die Europäische Kommission plant, im Frühjahr 2011 diesbezüglich einen umfassenden Richtlinienentwurf zu veröffentlichen. Durch diese Maßnahmen sollen zukünftig Bankenrettungen durch staatliche Hilfsmaßnahmen, wie sie in Folge der Finanzkrise zu beobachten waren, verhindert werden. Banken und systemrelevante Wertpapierfirmen sollen wie gewöhnliche Unternehmen in Konkurs gehen können. Die wesentlichen Maßnahmen, um dieses Ziel zu erreichen, sind:

Verpflichtende Sanierungs- und Abwicklungspläne (sogenannte „Living Wills“). Kreditinstitute und Wertpapierfirmen sollen in diesen Plänen darlegen, welche Maßnahmen das Institut oder die Gruppe unter verschiedenen Szenarien ergreifen würde, um Liquiditätsprobleme anzugehen, Kapital zu beschaffen oder Risiken zu mindern. Wesentlich ...

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