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ÖBA 12, Dezember 2009, Seite 922

Zulässigkeit von Klauseln in Kreditkartenverträgen

§§ 864a, 879, 915 ABGB; §§ 6, 2830, 31a KSchG; § 409 ZPO

Zur Zulässigkeit von Klauseln in Kreditkartenverträgen. Obsiegt der Verbandskläger nur teilweise, steht dem beklagten AGB-Verwender ein Anspruch auf Veröffentlichung des klageabweisenden Urteilsspruchs zu, weil die Veröffentlichung (nur) des stattgebenden Urteilspruchs den falschen Eindruck vermittelte, der Kläger habe zur Gänze obsiegt. Ist der Beklagte nicht zu einer „reinen“ Unterlassung, sondern auch zu einer Handlung, namentlich der Änderung seiner AGB verpflichtet, muß das Gericht von Amts wegen eine angemessene Leistungsfrist bestimmen.

Aus den Entscheidungsgründen:

Der Kläger ist ein zur Unterlassungsklage nach § 28 KSchG berechtigter Verein. Die Beklagte betreibt das Kreditkartengeschäft und bietet ihre Leistungen im gesamten Bundesgebiet der Republik Österreich an. Im Rahmen dieser Geschäftstätigkeit tritt sie laufend mit Verbrauchern in rechtsgeschäftlichen Kontakt und schließt mit ihnen Verträge. Das dabei verwendete Vertragsformblatt und die dabei verwendeten, als „Geschäftsbedingungen für den Gebrauch der V-Karte“ bzw „Geschäftsbedingungen für die elektronische Zusendung der Monatsrechnung per E-Mail“ bezeichneten AGB der...

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