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immo aktuell 3, Juni 2022, Seite 120

Liebhaberei im Wandel

Aktuelle Neuerungen in den Liebhabereirichtlinien 2012

Katharina Pinter und Philip Schindler

Der Wartungserlass 2021 zu den Liebhabereirichtlinien 2012 (LRL) hat einige wesentliche Neuerungen mit sich gebracht. Mit diesem Artikel soll ein kurzer Überblick über die wichtigsten Änderungen iZm Vermietungstätigkeiten geboten werden.

1. COVID-19-Pandemie ist eine Unwägbarkeit

Im Sinne der Judikatur des VwGH, die in Rz 93 LRL eingearbeitet wurde, besteht kein Rechtsanspruch darauf, dass eine einmal als Einkunftsquelle qualifizierte Tätigkeit auch künftig als solche zu qualifizieren ist. Vielmehr führen Änderungen der Bewirtschaftungsart dazu, dass eine neuerliche Beurteilung der Tätigkeit erforderlich ist und anhand der neuen Verhältnisse beurteilt werden muss, ob weiterhin eine Einkunftsquelle vorliegt oder nicht. Zur Änderung der Bewirtschaftung kann etwa eine nicht schon bei Betätigungsbeginn ernsthaft beabsichtigte außerordentliche Darlehensrückzahlung gesehen werden.

Zu keiner Änderung der Bewirtschaftung und somit zu keiner neuen Kriterienprüfung führen hingegen Unwägbarkeiten, die gemäß Rz 16 LRL als unerwartete Umstände, wie etwa Naturkatastrophen, Zahlungsunfähigkeit eines Mieters, schwere Erkrankung...

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