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AR aktuell 3, Juni 2023, Seite 99

Was tun, wenn sich künstliche Intelligenz unter die Gesellschafter mischt?

Thomas Schwab und Benedikt Kommenda

Rechtsanwalt Mag. Thomas Schwab im Interview über das geplante Virtuelle Gesellschafterversammlungen-Gesetz sowie über Vor- und Nachteile von online abgehaltenen Sitzungen. Schwab bedauert, dass der Aufsichtsrat vom Entwurf nicht erfasst ist. Und er gibt Tipps, wie künstliche Intelligenz in virtuellen Versammlungen am besten enttarnt werden kann.

Kurzbiografie


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Mag. Thomas Schwab wurde 1992 in Graz geboren und ist als Rechtsanwalt in der Wirtschaftskanzlei ScherbaumSeebacher tätig. Dort berät er Mandanten an den Standorten Wien und Graz. Der Schwerpunkt seiner Tätigkeit in der Corporate- und M&A-Abteilung liegt in der Vorbereitung und Begleitung von Gesellschafterversammlungen und der laufenden Unterstützung von Organmitgliedern. Neben seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt ist Schwab für diverse Verlage und Hochschulen als Vortragender tätig.

Kommenda:Welche Vor- und Nachteile virtueller Gesellschafterversammlungen haben Sie während der Corona-Pandemie geortet?

Schwab: Die Pandemie hat sich, was virtuelle Versammlungen und das Gesellschaftsrecht betrifft, als Innovationsmotor erwiesen. Die Maßnahmen, die ergriffen wurden, standen schon lange auf der Wunschliste vieler Berater, Gesellschafte...

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