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AR aktuell 2, April 2023, Seite 45

Das HinweisgeberInnenschutzgesetz aus Sicht des Aufsichtsrats

Rainer Werdnik

Mit BGBl I 2023/6 wurde das HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG) veröffentlicht, dieses gilt grundsätzlich seit dem der Kundmachung folgenden Tag. Damit wurde die Richtlinie (EU) 1937/2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (Whistleblower-Richtlinie) in nationales Recht umgesetzt. Neben Arbeitnehmer:innen ua sind auch Mitglieder eines Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgans des Rechtsträgers vom persönlichen Geltungsbereich des HSchG umfasst. Nach einem Überblick über das HSchG werden in diesem Beitrag die Auswirkungen des HSchG auf den Aufsichtsrat dargestellt.

1. Überblick

Zweck der Whistleblower-Richtlinie ist der Schutz von Personen vor Repressalien, die aufgrund ihrer Tätigkeit oder Einbindung in privaten oder öffentlichen Organisationen Verstöße gegen das Unionsrecht wahrnehmen und dies melden. Damit sollen „Anreize für potentielle Hinweisgeber“ geschaffen werden.

Der nationale Gesetzgeber hat sich bei der Umsetzung der Whistleblower-Richtlinie nach den Erläuterungen darauf beschränkt, vorerst nur die zwingenden Bestimmungen der Richtlinie mit dem HSchG in nationales Recht umzusetzen. Erst in weiterer Folge soll evaluiert werden, ob über die...

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