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immo aktuell 2, April 2022, Seite 103

Vom Märchen über die Notwendigkeit der unverzüglichen Geltendmachung eines Kündigungsgrundes

immo aktuell 2022/17

§ 30 Abs 2 Z 3 MRG

Der in der Judikatur zu findende Grundsatz, dass Auflösungs- und Kündigungsgründe ohne unnötigen Aufschub geltend zu machen sind, muss unter dem Blickwinkel eines nachträglichen schlüssigen Verzichts auf einen Auflösungs- oder Kündigungsgrund geprüft werden. Die Beweislast für das Vorliegen eines solchen Verzichts trifft den Mieter.

Sachverhalt: [1] Die Klägerin ist Vermieterin, der Beklagte Mieter der Wohnung *.

[2] Der Beklagte nimmt seit dem Jahr 2008 Geräusche aus den Wohnungen Top 9, 11 und 12 wahr, die er als störenden Lärm empfindet. Deshalb begann er mit dem Besen an die Decke und die Wände zu klopfen. Das Klopfen des Beklagten hat folgenden Ablauf: Er klopft ca acht Sekunden lang, dann gibt es eine Ruhephase von drei bis vier Stunden und dann klopft er wieder bis ca 00:30 Uhr. Der Beklagte beginnt das Klopfen zeitweise früh morgens ab 6:30/7:00 Uhr. Die Vermieterin hat dem Beklagten geraten, sich gegen allfälligen Lärm durch Polizeianzeigen zu wehren.

[3] Die Wohnung Top 9 – die neben jener des Beklagten liegt – wird von einer Mutter mit ihren drei Kindern bewohnt. Eine Tochter nahm wahr, dass sich der Beklagte gegenüber Menschen mit dunkler Haut...

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