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AR aktuell 6, Dezember 2016, Seite 1

Editorial

Leo Chini

Österreich hat mit dem Fürstentum Liechtenstein ein Abgeltungssteuerabkommen, das mit in Kraft getreten ist, abgeschlossen. Dieses Abkommen ermöglichte den österreichischen Kunden in Liechtenstein, entweder die Vermögenswerte an die österreichische Steuerverwaltung zu melden oder – bei Aufrechterhaltung der Anonymität – eine der österreichischen Steuer entsprechende Abgeltungssteuer in Liechtenstein einbehalten und an die österreichische Finanzverwaltung abzuführen. Die Berechnung sah einerseits einen Einmalzahlung für die in der Vergangenheit angeschafften Vermögenswerte und andererseits laufende Steuern, die der österreichischen KESt entsprachen, vor.

Der automatische Informationsaustausch, der zwischen Österreich und Liechtenstein ab in Kraft tritt, sieht grundsätzlich nur mehr das Meldeverfahren vor. Insofern war es erforderlich, das Abgeltungssteuerabkommen zu novellieren. Dabei wurde festgestellt, dass das bestehende Abgeltungssteuerabkommen eine gleichwertige administrativ bewährte und missbrauchsresistente Maßnahme darstellt und daher den Vorgaben des automatischen Informationsaustausches entspricht. Dies deswegen, weil die österreichische Finanzverwaltung genau jene Steue...

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