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AR aktuell 6, Dezember 2009, Seite 32

Literaturrundschau

Interessenkonflikte bei Geschäften von Aufsichtsratsmitgliedern mit ihrer Gesellschaft

Michael Barnert

Im Rahmen ihrer Tätigkeit können Aufsichtsratsmitglieder sowohl bei der AG als auch bei der GmbH insbesondere im Hinblick auf sonstige Tätigkeiten in Interessenkonflikte mit der Gesellschaft geraten. Univ.-Prof. Dr. Susanne Kalss gibt in ihrem Beitrag in ecolex 2009, 923 einen Überblick über die entsprechenden gesetzlichen Regelungen für AGs und GmbHs und untersucht deren Reichweite und die Vorgangsweise beim Auftreten von Interessenkonflikten.

Nach einer kurzen Einleitung beschreibt Kalss im zweiten Teil ihrer Abhandlung die bestehenden gesetzlichen Regelungen in § 95 Abs. 5 Z 12 AktG bzw. § 30j Abs. 5 Z 10 GmbHG. Der Abschluss von Verträgen zwischen Aufsichtsratsmitgliedern und der Gesellschaft, mit denen sich diese zu Leistungen gegen ein nicht bloß geringfügiges Entgelt verpflichten, ist demnach nur mit Zustimmung des Aufsichtsrates zulässig. Mit der Regelung sollen eine eventuelle Befangenheit der Mitglieder des Aufsichtsrates im Rahmen ihrer Tätigkeit und eine Beeinträchtigung der Willensbildung des Aufsichtsrates verhindert werden. Neben dem Hauptziel des Schutzes der Organisationsverfassung führt Kalss als weiteres Ziel dieser Regelungen die Transparenz der Vergütungsregelungen für die Aufsichtsräte an.

Hinsichtlich de...

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