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iFamZ 1, Februar 2023, Seite 8

Neue Regelbedarfssätze

Der Senat 43 des LGZ Wien hat im Dezember 2022 seine Berechnungen zum neuen Regelbedarf bekannt gegeben – dies unter Berücksichtigung der Empfehlung vom März 2022, 43 Nc 5/22w, die auf der Ende 2021 veröffentlichten Kinderkostenanalyse des Sozialministeriums 2021 basierte. Die neuen Regelbedarfssätze sind gültig von bis und werden nunmehr jährlich per 1. 1. angepasst.


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Altersgruppe
Regelbedarfssätze
0 bis 5 Jahre
320 €
6 bis 9 Jahre
410 €
10 bis 14 Jahre
500 €
15 bis 19 Jahre
630 €
20 Jahre oder älter
720 €

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