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SWK 36, 20. Dezember 2013, Seite 1536

Familienbeihilfe: Anspruch

Der Verwaltungsgerichtshof knüpft betreffend einen jugendlichen Straftäter in Strafhaft an seine Rechtsprechung zu Kindern an, deren typischer Unterhalt durch die öffentliche Hand gedeckt ist, und nimmt in teleologischer Reduktion des § 2 Abs. 1 lit. a FLAG an, dass kein Anspruch auf Familienbeihilfe gegeben ist. – (§ 2 Abs. 1 lit. a FLAG), (Abweisung)

( 2011/16/0173)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VFGH-ERKENNTNISSE), PROF. GERHARD GAEDKE (VWGH-ERKENNTNISSE), DR. DIETMAR AIGNER, DR. GERNOT AIGNER UND DR. MICHAEL TUMPEL (EUGH-URTEILE)
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