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PV-Info 12, Dezember 2010, Seite 22

Auslegung einer Kündigungserklärung

Dr. Andreas Gerhartl

Verkürzt der Arbeitgeber die bei einer Kündigung einzuhaltenden Fristen und/oder Termine, so muss er dem Arbeitnehmer das fiktive Entgelt zahlen, das dieser für den Zeitraum erhalten würde, während dessen das Arbeitsverhältnis bei ordnungsgemäßer Kündigung noch angedauert hätte. Ob eine Kündigungserklärung in diesem Sinn zu verstehen ist, ist eine – oft schwierig zu beantwortende – Auslegungsfrage.

Begriff der zeitwidrigen Kündigung

Hält der Arbeitgeber bei einer Kündigung Fristen und/oder Termine nicht ein, so spricht man von einer zeitwidrigen Kündigung. Auch eine zeitwidrige Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt, den der Arbeitgeber angibt; der Arbeitnehmer hat in diesem Fall jedoch Anspruch auf Kündigungsentschädigung, dh, er wird finanziell so gestellt, als hätte der Arbeitgeber ordnungsgemäß gekündigt (zB ; , 9 ObA 180/07x). Kann der Arbeitnehmer allerdings zweifelsfrei erkennen, dass der Arbeitgeber die gesetzlichen Bestimmungen einhalten wollte und die unrichtige Nennung eines falschen Kündigungstermins oder einer verkürzten Kündig...

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