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PV-Info 12, Dezember 2010, Seite 5

Betrugsbekämpfungsgesetz 2010

PV-Info Redaktion

Das Betrugsbekämpfungsgesetz (BBKG) 2010 wurde am im Nationalrat mit insbesondere folgenden – für die Personalverrechnung relevanten – Maßnahmen, die grundsätzlich mit in Kraft treten, beschlossen:

  • Annahme eines vereinbarten Nettolohns, wenn der Arbeitgeber keine Anmeldung zur Sozialversicherung (SV) erstattet hat und keine Lohnsteuer einbehalten und abgeführt hat und wenn der Werkvertragnehmer/Selbständige keine Meldung zur Einkommensteuer oder zur gewerblichen Sozialversicherung erstattet hat.

  • Tageweise Lohnsteuer bei DBA-befreiter Tätigkeit im Ausland: Der Ein- bzw Austritt während des Monats in das österreichische Besteuerungssystem wird wie ein Ein- bzw Austritt aus dem Dienstverhältnis behandelt.

  • Einführung einer Haftungsbestimmung für Bauunternehmer (Auftraggeberhaftung) für Lohnabgaben des Auftragnehmers (ab ).

  • Schaffung der Möglichkeit der Inanspruchnahme des Arbeitnehmers für Lohnabgaben in Betrugsfällen.

  • Datenübermittlung der SV-Träger über gemeldete Dienstnehmer zur Sicherstellung einer laufenden Überwachung der Lohnabgaben (ab ).

  • Meldepflicht von Zahlungen (nach dem ) über € 100.000,– pro Kalenderjahr auf ein Bankkonto im Ausland in bestimmten Fällen.

  • Verlängerung der Verjä...

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