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PV-Info 12, Dezember 2007, Seite 11

„13. Abrechnungslauf“ in der Personalverrechnung

Rudolf Grafeneder

Mit dem Abgabensicherungsgesetz 2007 kommt es zu einer Neuregelung bei Nachzahlungen bzw Rollungen in das Vorjahr. Diese Neuregelung gilt ab .

Ausgangssituation

Ein immer wieder auftretendes Problem zum Jahreswechsel (so die Begründung für die Neuregelung laut den Erläuternden Bemerkungen zur Regierungsvorlage) soll nun durch eine Änderung im EStG entschärft werden. Demnach kommt es häufig vor, dass Unternehmen Überstunden und andere laufende oder sonstige Bezüge des Vorjahres – in einem so genannten 13. Lohnabrechnungslauf – erst nach dem 15. Jänner abrechnen. Die Lohnsteuer für diese (das Vorjahr betreffenden) Zahlungen werden im Jahr der Abrechnung ausgewiesen. Dadurch kommt es zu Abweichungen bei der in den Jahreslohnzetteln ausgewiesenen Lohnsteuer mit jener, die für das Kalenderjahr tatsächlich abgeführt wurde.

Mit der Einführung der neuen Regelung soll zukünftig gewährleistet werden, dass es zu einer diesbezüglichen Übereinstimmung kommt, die auch insbesondere für die gemeinsame Prüfung lohnabhängiger Abgaben von Bedeutung ist.

Neue Rechtslage

Wie in

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