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PV-Info 2, Dezember 2005, Seite 30

Unbeabsichtigte Vordienstzeitenanrechnung für die Abfertigung

PV-Info Redaktion

Antwortet ein Arbeitgeber auf die Anfrage eines neuen Arbeitnehmers bei Dienstantritt, ob er den durch Arbeitnehmerkündigung beim vorigen Arbeitgeber verloren gegangenen Abfertigungsanspruch übernehme, mit der Äußerung „Selbstverständlich“, darf der Arbeitnehmer dies als verbindliche Vordienstzeitenanrechnung für den Abfertigungsanspruch verstehen. ()

Sachverhalt

Eine Arbeitnehmerin hatte bei Beginn des (noch dem alten Abfertigungssystem unterliegenden) Dienstverhältnisses die Geschäftsführerin des Arbeitgebers darauf angesprochen, dass sie durch Selbstkündigung den Abfertigungsanspruch gegenüber dem früheren Arbeitgeber verloren habe und ob „sie das daher übernehme“.

Die Geschäftsführerin hatte die Frage mit „Selbstverständlich“ beantwortet, weil sie der Meinung gewesen war, dass sich eine derartige Anrechnung ohnehin bereits aus dem Gesetz ergäbe.

Als das Dienstverhältnis einige Jahre später zu Ende ging, berief sich die Arbeitnehmerin bei Geltendmachung des Abfertigungsanspruchs darauf, dass ihr die Anrechnung der bei ihrem ehemaligen Arbeitgeber verbrachten Dienstzeit verbindlich zugesagt worden sei.

Der Arbeitgeber bestritt, dass die Äußerung der G...

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