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PV-Info 2, Dezember 2005, Seite 8

Generelle Pflicht zur „Aviso“-Anmeldung erst ab 2007

PV-Info Redaktion

Die Details zur geplanten Einführung der „Aviso-Anmeldung“ (GKK-Anmeldung spätestens bei Arbeitsantritt) wurden kürzlich wieder abgeändert: Die Pflicht zur „Aviso“-Anmeldung wird frühestens ab österreichweit gelten. Bis dahin gilt weiterhin die 7-tägige Anmeldefrist. Nur im Burgenland wird die „Aviso“-Anmeldung versuchsweise schon ab eingeführt. Der folgende Artikel bietet eine Übersicht über den aktuellen Stand zur "Aviso"-Anmeldung.

Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2005

Das Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2005 1) sieht die künftige Verpflichtung vor, die Anmeldung zur Sozialversicherung bereits vor Arbeitsantritt, spätestens aber unmittelbar bei Arbeitsantritt zu erstatten.
Die Anmeldung kann in zwei Schritten erfolgen, und zwar

  1. spätestens bei Arbeitsantritt: Dienstgeberkontonummer, Namen und Versicherungsnummern bzw Geburtsdaten der beschäftigten Personen, Ort und Tag der Beschäftigungsaufnahme ( Mindestangaben-Anmeldung = „Aviso“-Anmeldung ) und

  2. innerhalb von 7 Tagen ab Beginn der Pflichtversicherung die noch fehlenden Angaben ( vollständige A...

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