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iFamZ 6, November 2009, Seite 350

Anspruch auf Akteneinsicht

iFamZ 2009/238

§ 22 AußStrG, § 219 ZPO

Ein bloßes Informationsbedürfnis – etwa um Pflichtteilsansprüche durchsetzen zu können – rechtfertigt keinen Anspruch auf Akteneinsicht.

Rubrik betreut von: Martin Schauer/Felicitas Parapatits
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