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iFamZ 6, November 2009, Seite 350

Rekurslegitimation des Betroffenen gegen genehmigungsbedürftige Maßnahme

iFamz 2009/236

§§ 2,127, 128 AußStrG, § 281 Abs 2 ABGB

Im Sachwalterbetreuungsverfahren steht der betroffenen Person, die des Gebrauchs der Vernunft nicht gänzlich beraubt und deswegen geschäftsunfähig ist, bei Uneinigkeit zwischen ihr und dem Sachwalter über eine Maßnahme, die der Genehmigung des Pflegschaftsgerichts bedarf, ein eigenes Rekursrecht gegen eine dem Willen des Sachwalters folgende gerichtliche Entscheidung auch dann zu, wenn die bekämpfte Entscheidung in den Wirkungskreis des Sachwalters fällt.

(...) 2.6. Nach nicht näher begründeter Auffassung von Fucik/Kloiber (AußStrG, § 2 Rz 5) sind Volljährige, für die ein Sachwalter bestellt worden ist, im Rahmen des Wirkungskreises des (einstweiligen) Sachwalters – ausgenommen im Sachwalterbestellungsverfahren sowie im Verfahren über die Beendigung, Einschränkung oder Erweiterung der Sachwalterschaft – verfahrensunfähig. Nach Barth/Ganner (Handbuch des Sachwalterrechts 85) besteht hingegen nach geltender Rechtslage kein Anlass, von der Rechtsprechung zum AußStrG in der Fassung vor 2005 abzuweichen, wonach dem Betroffenen bei Uneinigkeit zwischen ihm und seinem Sachwalter über eine der pflegschaftsgerichtlichen Genehmigung unterliegende Frage ein eigene...

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