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PV-Info 9, September 2023, Seite 21

Keine klare Trennbarkeit zwischen der im Dienstverhältnis ausgeübten Geschäftsführungstätigkeit und der Tätigkeit im operativen Bereich

Monika LL.M. Kunesch

Nach der Judikatur des VwGH ist es nicht ausgeschlossen, dass dieselbe Person gegenüber einer GmbH gleichzeitig in einem Dienstverhältnis und in einem Verhältnis als selbständig Tätiger stehen kann. Dies erfordert aber eine klare Unterscheidbarkeit der erbrachten Leistungen. Die als Selbständiger erbrachten Leistungen müssen zudem deutlich als solche erkennbar sein. Im Erkenntnis vom , RV/2101138/2017, zeigte das BFG Kriterien einer wenig überzeugenden Trennbarkeit.

Sachverhalt

Anlässlich einer gemeinsamen Prüfung lohnabhängiger Abgaben (GPLA, nunmehr GPLB) der Jahre 2013 bis 2015 wurde festgestellt, dass die vier angestellten, zu jeweils 25 % beteiligten, Gesellschafter-Geschäftsführer neben ihrem Dienstverhältnis Honorare für Tätigkeiten an diversen Projekten verrechneten. Diese Honorarzahlungen wurden nicht über die Lohnverrechnung geführt. Entsprechend wurden vom Finanzamt für diesen Zeitraum der Dienstgeberbeitrag und der Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag festgesetzt.

Die Gesellschaft verfügte über eine Gewerbeberechtigung für Technische Büros – Ingenieurbüros und war im Bereich der Verkehrsplanung und Verkehrswirtschaft tätig. Auch drei der vier Geschäftsführer verfügten über dies...

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