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PV-Info 6, Juni 2023, Seite 27

Doppelte Haushaltskosten und Familienheimfahrten bei steuerfreien Zulagen?

Stefan Schuster

Beamten stehen bei Auslandseinsätzen Auslandsverwendungszulagen zu. Vor dem BFG (, RV/7102389/2021) war strittig, ob neben den erhaltenen Auslandszulagen Kosten der doppelten Haushaltsführung und Familienheimfahrten als Werbungskosten geltend gemacht werden können.

Sachverhalt

Eine Bundesbeamtin eines österreichischen Ministeriums wurde im Jahr 2019 ins Ausland entsandt. Für den Auslandsaufenthalt wurden gemäß Gehaltsgesetz (§ 21 GehG) steuerfreie Auslandsverwendungszulagen (etwa 28.000 €) ausbezahlt. Die Steuerpflichtige begehrte zusätzlich die Geltendmachung doppelter Haushaltsführungskosten (etwa 1.500 €) und Familienheimfahrten (etwa 700 €), die vom Finanzamt nicht anerkannt wurden. Dagegen richtete sich die von der Steuerpflichtigen erhobene Beschwerde.

BFG-Erkenntnis

Das BFG wies die Beschwerde als unbegründet ab.

Die Beschwerdeführerin führte an, dass die geltend gemachten Aufwendungen nicht in direktem kausalem Zusammenhang mit den Auslandsverwendungszulagen stünden. So würden verbrauchsabhängige Nebenkosten für die Wohnung im Ausland anfallen, für die keine Abgeltung im Wohnungskostenzuschuss (§ 21c GehG) vorgesehen sei. Diese Nebenkosten, die als doppelte Haushaltsführungskost...

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