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GesRZ 6, Dezember 2019, Seite 369

Wünsche für die kommende Legislaturperiode

Unabhängig davon, ob die neue Regierung mit dem Christkind oder doch erst mit den Heiligen Drei Königen kommen wird, sollte sie einige rechtspolitische Vorhaben mitbringen und in der nächsten Legislaturperiode umsetzen. Die zum Teil nicht zum ersten Mal vorgetragenen Wünsche zum Tätigwerden beziehen sich auf das Aktien-, GmbH- und Privatstiftungsrecht sowie das UGB.

Das konzeptionelle Leitbild des österreichischen Aktienrechts ist die Publikumsgesellschaft mit einem breiten Aktionärskreis. Dieses Leitbild entspricht aber in keiner Weise der Realität. Derzeit bestehen in Österreich rund 1.100 AGs, von denen nur knapp über 50 börsenotiert sind – Tendenz sinkend. Selbst die AGs, die an der Börse notieren, haben im Regelfall einen Kernaktionär mit bestimmendem Einfluss. Daher besteht eine völlige Verzerrung von gesetzlicher Norm und wirtschaftsnaher Realität. Das Gesetz anerkennt eine Differenzierung zwischen börsenotierten und nicht börsenotierten AGs. Sowohl im Aktienrecht selbst als auch in zahlreichen begleitenden Gesetzen werden zunehmend Unterschiede normiert. Auch der OGH anerkannte in seiner Entscheidung vom , 6 Ob 28/13f, diese Differenzierung und gestattet eine höhere Flex...

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