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BFGjournal 3, Dezember 2008, Seite 76

UFS und Mietverhältnisse zwischen Kapitalgesellschaften und Gesellschaftern zu Wohnzwecken

Michael Rauscher

In der Praxis führt die Errichtung (Sanierung) und anschließende Vermietung von Wohnobjekten durch Kapitalgesellschaften an Gesellschafter immer wieder zu Diskussionen zwischen Finanzämtern und Steuerpflichtigen hinsichtlich ihrer steuerlichen Anerkennung. Gerade Vorsteuerabzug, Fremdkapitalzinsenabzug und Substanzabsetzung machen solche Mietverhältnisse für Gesellschaft und Gesellschafter steuerlich attraktiv; die Mietzinszahlungen des Gesellschafters werden direkt zur Fremdkapitaltilgung durch die Kapitalgesellschaft verwendet und sind deshalb zumeist fremdüblich. Aus abgabenrechtlicher Sicht stehen diese Mietverhältnisse jedoch in einem Spannungsverhältnis zwischen steuerlichem Trennungsprinzip und Lebensführungskosten des Gesellschafters.

Dieses Spannungsverhältnis ist in der Praxis vor allem aus dem Fehlen eines Interessengegensatzes zwischen Gesellschaft und Gesellschafter (Personenidentität auf Gesellschafts- und Gesellschafterebene) zurückzuführen. Trotz der ständigen Aktualität des Themas hat der VwGH bisher nur in zwei Erkenntnissen zur Frage der steuerlichen Behandlung solcher Mietverhältnisse Stellung genommen. Der UFS wird zukünftig vorangehen und anhand dieser beide...

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