Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
AVR 5, Oktober 2023, Seite 225

Teilweise Bewilligung der Konteneinschau ist zulässig

AVR 2023/13

§ 8 KontRegG

, 0037

Dass das BFG […] das Auskunftsverlangen der Abgabenbehörde [gemäß § 8 KontRegG] nur zur Gänze bewilligen dürfe oder zur Gänze die Bewilligung verweigern müsse, ergibt sich aus dem Wortlaut des Gesetzes nicht.

Sachverhalt: Die Abgabenbehörde beantragte in einem (einzelnen) Auskunftsverlangen iSd § 8 KontRegG die Konteneinschau in mehrere Konten der mitbeteiligten Partei.

Das BFG wies das Auskunftsverlangen (zur Gänze) ab. Betreffend zwei der Konten sei die Einschau (aus hier nicht weiter gegenständlichen Gründen) von vornherein nicht bewilligungsfähig. Da ein Auskunftsverlangen aber nur vollumfänglich bewilligt werden könne, sei auf das allfällige Vorliegen der Voraussetzungen für die Einschau in die übrigen antragsgegenständlichen Konten nicht mehr einzugehen.

Die Abgabenbehörde erhob außerordentliche Amtsrevision gegen den abweisenden Beschluss und brachte zur Zulässigkeit vor, es fehle Rechtsprechung zur Frage, ob eine teilweise Bewilligung eines Auskunftsverlangens zulässig sei.

Rechtliche Beurteilung: Die Revisionen sind zulässig und begründet [Anmerkung des Verfassers: Verbindung zweier Verfahren, „Beschlüsse“ S. 226 ist daher in der Folge dem Sinn nach als „Beschluss“ zu...

Daten werden geladen...