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AVR 4, August 2023, Seite 165

Die Gerichtskontrolle der Steuerumgehung bei internationalen Umgründungen

Claus Staringer

Die EU-Mobilitätsrichtlinie ordnet den gesellschaftsrechtlichen Rahmen für eine Reihe internationaler Umgründungen innerhalb der EU neu. So wird für EU-Kapitalgesellschaften die rechtssichere Durchführung von Sitzverlegungen gewährleistet. Für die schon bisher mögliche grenzüberschreitende Verschmelzung werden die gesellschaftsrechtlichen Bestimmungen neu geordnet. Völlig neu ist die Möglichkeit zur grenzüberschreitenden Spaltung (samt deren Unterfall der Ausgliederung unter Gesamtrechtsnachfolge). In Österreich wird die Richtlinie durch das im Sommer 2023 verabschiedete EU-Umgründungsgesetz (EU-UmgrG) umgesetzt. Die steuerlichen Begleitmaßnahmen zu Verschmelzung und Spaltung werden im zeitnah zum EU-UmgrG verabschiedeten AbgÄG 2023 mit einer Novelle zum UmgrStG getroffen. Keine steuerlichen Begleitregelungen wurden für die Sitzverlegung geschaffen, da es sich dabei um einen identitätswahrenden und somit aus steuerlicher Sicht grundsätzlich neutralen Vorgang handelt. Neu ist allerdings die für grenzüberschreitende Verschmelzung, Spaltung und Sitzverlegung in Outbound-Fällen durch das EU-UmgrG angeordnete Missbrauchskontrolle. Dabei soll das österreichische Firmenbuchgericht die Umgründung...

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