Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
AVR 3, Juni 2023, Seite 142

Aussetzung der Einhebung bei mittelbarer Abhängigkeit

AVR 2023/7

§§ 212a, 308 BAO

In verfassungskonformer Interpretation ist […] davon auszugehen, dass § 212a BAO die Aussetzung der Einhebung des Streitgegenstands des Hauptverfahrens (Beschwerde gegen den Abgabenbescheid) auch für die Zeit ermöglicht, während der in einem Nebenverfahren geprüft wird, ob die Voraussetzungen einer Beschwerde vorliegen.

Sachverhalt: Nachdem eine Beschwerde gegen Umsatz- und Einkommensteuerbescheide als verspätet zurückgewiesen worden war, beantragte die mitbeteiligte Partei am die Wiedereinsetzung (§ 308 BAO) in die Beschwerdefrist und die Aussetzung der Einhebung (§ 212a BAO) der strittigen Abgaben, die mittelbar von der Erledigung der dem Antrag auf Wiedereinsetzung zugrunde liegenden Beschwerde gegen die ESt- und USt-Bescheide abhängen würden.

Das Finanzamt wies beide Anträge ab, woraufhin die mitbeteiligte Partei am Beschwerde gegen die Abweisung des Wiedereinsetzungsantrags erhob und am einen neuerlichen Aussetzungsantrag einbrachte. Begehrt wurde die Aussetzung bis zur Entscheidung über die Beschwerde vom , da die Höhe der Abgabe mittelbar von der Erledigung dieser, gegen die Abweisung des Antrags auf Wiedereinsetzung erhobenen, Beschwerde abhängen würde. Das Fi...

Daten werden geladen...