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PV-Info 12, Dezember 2013, Seite 5

KV-Handelsangestellte – Gehälter 2014 und 2015

PV-Info Redaktion

Wirksamkeit ab :

  • garantiertes Mindestgrundgehalt von € 1.450,– (auf Vollzeitbasis);

  • Erhöhung der Mindestgehälter bis € 1.850,– um 2,55 %, darüber um 2,5 %;

  • Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen um Fixbeträge: 1. Lehrjahr (LJ):
    + € 14,–, 2. LJ: + € 20,–, 3. LJ: + € 30,– , 4. LJ: + € 26,– ;

  • Erhöhung der Ist-Gehälter: Aufrechterhaltung der bestehenden Überzahlungen.

Wirksamkeit ab :

  • garantiertes Mindestgrundgehalt von € 1.500,– (auf Vollzeitbasis);

  • Erhöhung der Mindestgehälter um den Verbraucherpreisindex plus 0,4 %;

  • Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen um die gleichen Fixbeträge wie 2014;

  • Erhöhung der Ist-Gehälter: Aufrechterhaltung der bestehenden Überzahlungen.

Rahmenrechtliche Änderungen:

  • Klarstellungen zu Gehaltserhöhungen aufgrund KV-Erhöhungen während Karenz.

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