Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
IRZ 12, Dezember 2023, Seite 531

EU-taxonomiefähige und taxonomiekonforme Umsätze, CapEx und OpEx von Nicht-Finanzunternehmen im DAX40 und österreichischen Prime Market

Roman Rohatschek und Jacqueline Strakova

Im Jahr 2022 mussten die Angaben zu den taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten in der nichtfinanziellen Erklärung erstmals veröffentlicht werden. Im Jahr 2023 wurde die Offenlegungsverpflichtung auf die taxonomiekonformen Anteile, unter Berücksichtigung der ersten beiden Umweltziele, ausgeweitet. Im vorliegenden Beitrag werden die Neuerungen der rechtlichen Anforderungen für das Jahr 2023 dargelegt. In weiterer Folge wird der Anteil der taxonomiefähigen und taxonomiekonformen Umsätze, CapEx und OpEx im österreichischen Prime Market und im DAX40 dargestellt, die anhand der veröffentlichten Daten erhoben und analysiert wurden.

1. Rechtlicher Rahmen und Offenlegungsanforderungen im Jahr 2023 für Nicht-Finanzunternehmen

Durch die Einführung der EU-Taxonomie-VO wurde ein Klassifikationssystem auf Unionsebene geschaffen, anhand dessen mehr Transparenz geschaffen werden soll, welche Wirtschaftstätigkeiten als „grün“ oder „nachhaltig“ einzuordnen sind. Wie bereits im Beitrag IRZ 2022, 433, Heft 10, dargelegt, gilt nach VO (EU) 2020/852 Art. 3 lit. a–d eine Wirtschaftstätigkeit als ökologisch nachhaltig, sofern sie

einen wesentlichen Beitrag zur Verwirklichung eines oder mehrerer der Umweltzi...

Daten werden geladen...