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iFamZ 5, Oktober 2023, Seite 273

Bedeutung materieller Interessen des Kindes bei der Festlegung seiner hauptsächlichen Betreuung

iFamZ 2023/191

Susanne Beck

§ 180 ABGB

Für die Entscheidung über die Obsorge und die hauptsächliche Betreuung eines Kindes ist ausschließlich dessen Wohl maßgebend. Dabei darf nicht nur von der momentanen Situation ausgegangen werden, sondern sind auch Zukunftsprognosen zu stellen.

Die Vorinstanzen wiesen die Obsorge für die Minderjährigen den Eltern gemeinsam zu, legten den hauptsächlichen Aufenthalt bei der Mutter fest und räumten dem Vater ein wöchentliches Kontaktrecht von Freitag bis Sonntag jeweils 17:00 Uhr ein.

Der OGH wies den außerordentlichen Revisionsrekurs des Vaters wegen Fehlens einer Rechtsfrage von erheblicher Bedeutung zurück.

2. Maßstab für die Entscheidung über die Obsorge und die Frage, in wessen Haushalt das Kind hauptsächlich betreut wird, ist das Kindeswohl. (…) Auch der Grundsatz der Erziehungskontinuität ist mitzuberücksichtigen, aber dem Kindeswohl unterzuordnen (RIS-Justiz RS0047928). Es kommt darauf an, welcher Elternteil in einer Gesamtschau unter Gegenüberstellung der Persönlichkeit, der Eigenschaften und der Lebensumstände besser zur Wahrnehmung des Kindeswohls geeignet ist. Neben dem materiellen Interesse an möglichst guter Verpflegung und guter Unterbringung de...

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