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GesRZ 2, April 2022, Seite 54

Maklergesetz-Änderungsgesetz

Am langte der Ministerialentwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Maklergesetz geändert wird (Maklergesetz-Änderungsgesetz – MaklerG-ÄG), im Nationalrat ein. Der Entwurf geht auf das aktuelle Regierungsprogramm zurück. Dieses enthält im Kapitel „Wohnen“ das Vorhaben „Maklerprovision nach dem Bestellerprinzip“.

Immobilienmakler würden in aller Regel zuerst vom Vermieter beauftragt. In der Praxis habe sich jedoch gezeigt, dass die Provision des Maklers regelmäßig (zu großen Teilen und mitunter ausschließlich) vom Mieter gezahlt wird. Insb auf angespannten Wohnungsmärkten hätten Wohnungssuchende kaum die Möglichkeit, auf provisionsfreie Angebote zu wechseln. Dies führe zu einer erheblichen finanziellen Belastung gerade zu Beginn des Mietverhältnisses.

Der Entwurf sieht daher mit dem neuen § 17a MaklerG die Einführung des sog Erstauftraggeberprinzips für die Vermittlung von Mietverträgen über Wohnräume vor. In Hinkunft soll die Provision des Maklers grundsätzlich derjenige Vertragsteil übernehmen, der die Leistung veranlasst hat. Der Makler soll nur dann einen Anspruch auf eine Provision vom Mieter haben, wenn er aufgrund des Vertrages mit dem Wohnungssuchenden tätig wird und daraufhin eine Wohnung vermittelt, hi...

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