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iFamZ 4, August 2023, Seite 203

Zur begrenzten Zulässigkeit einer vorläufigen Obsorgeregelung ohne Anhörung des Antragsgegners

iFamZ 2023/137

§ 107 Abs 2 AußStrG

Bei der Prüfung, ob die einseitige Erlassung einer vorläufigen Maßnahme nach § 107 Abs 2 AußStrG geboten ist, ist ein strenger Maßstab geboten, weil dem Antragsgegner im Obsorge- und KonS. 204taktrechtsverfahren bei unterbliebener Anhörung kein Rechtsbehelf zur nachträglichen Gewährung des rechtlichen Gehörs vor dem Erstgericht zur Verfügung steht, wie es der Widerspruch nach § 397 EO im Verfahren wegen einstweiliger Verfügungen erlaubt.

Vater und Mutter sind verheiratet und haben die gemeinsame Obsorge für die Minderjährige. Die Mutter beantragte, ihr die Obsorge vorläufig und endgültig allein zu übertragen sowie dem Vater Kontakte zur Minderjährigen vorläufig und endgültig zu untersagen. Der Vater sei der Mutter gegenüber gewalttätig gewesen und habe gedroht, Mutter und Kind umzubringen.

Das Erstgericht hob die gemeinsame Obsorge vorläufig auf und betraute die Mutter vorläufig mit der alleinigen Obsorge, ohne den Vater zuvor am Verfahren zu beteiligen. Der Vater habe die Mutter wiederholt beleidigt, beschimpft und ihr Mobiltelefon weggenommen. Er habe die Mutter mit einem Messer bedroht, während sie die wenige Monate alte Minderjährige im Arm gehalten habe. Er habe die Minderjährige ang...

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