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iFamZ 3, Juni 2023, Seite 160

Überwachung im Zusammenhang mit einem vermuteten Ehebruch

iFamZ 2023/114

§ 382d EO

Eine vom Antragsgegner vorgenommene systematische, verdeckte, identifizierende technische Überwachung des höchstpersönlichen Lebensbereichs der Antragstellerin rechtfertigt die Erlassung einer einstweiligen Verfügung gem § 382d EO.

Die Antragstellerin und der Antragsgegner sind seit 13 Jahren in einer Beziehung, seit sind sie verheiratet. Sie lebten bis gemeinsam im ehelichen Wohnhaus. Seit diesem Zeitpunkt wohnt der Antragsgegner bei seinen Eltern in Wien. (…) Am teilte die Antragstellerin dem Antragsgegner mit, dass sie sich trennen wolle. Seither fühlt sie sich verfolgt und beobachtet. Der Antragsgegner wusste Dinge und Geschehnisse aus dem Leben der Antragstellerin, die diese ihm nicht erzählt hatte und er eigentlich nicht wissen konnte. Der Antragsgegner behauptete, dies von Dritten, zB Nachbarn, erfahren zu haben. Dies konnte jedoch nicht richtig sein, weil diese Dritten entweder selbst gar nicht Bescheid wussten oder niemals mit dem Antragsgegner darüber gesprochen hatten. (…)

S. 161Am war die Antragstellerin abends mit einem Nachbarn der Streitteile verabredet. Sie trafen sich vor einem Hotelrestaurant. Die beiden bezogen kein Hotelzimmer. Der Antragsgegner s...

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