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iFamZ 3, Juni 2023, Seite 136

Verfahrensrechtliches zur Entscheidung über Obsorge und Betreuung

iFamZ 2023/92

§ 180 ABGB

Es besteht kein genereller Grundsatz, dass das Gericht im Obsorgeverfahren stets einen Sachverständigen beiziehen müsste. Erhebungen und fachpsychologische Schlussfolgerungen der Familiengerichtshilfe können im Zusammenhalt mit anderen Beweismitteln eine ausreichende Entscheidungsgrundlage bilden.

Die Anhörung eines erst knapp fünfjährigen Kindes kann im Hinblick auf seine altersbedingt mangelnde Verständnisfähigkeit iSd § 105 Abs 2 AußStrG unterbleiben.

Die – mittlerweile geschiedenen – Eltern der (ehelichen) Kinder leben seit dem Auszug der Mutter aus der Ehewohnung Ende 2020 getrennt.

Die Vorinstanzen hielten die gemeinsame Obsorge der Eltern für beide Kinder aufrecht (1.), legten die Betreuung durch beide Eltern im zeitlich gleichen Ausmaß fest (Doppelresidenz: Mutter an geraden Kalenderwochen, Vater an ungeraden Kalenderwochen) und wiesen die hauptsächliche Betreuung im Sinn der primären Wahrnehmung jener Aufgaben, deren Grundlage ein bestimmter Aufenthaltsort der Minderjährigen ist, nicht jedoch die alleinige Bestimmung des Wohnorts der Minderjährigen im In- und Ausland iSd § 162 Abs 2 ABGB, für den Sohn dem Vater und für die Tochter der Mutter zu (2. und 3.), räumten dem Vater ein Feri...

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