Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
GesRZ 6, Dezember 2014, Seite 351

Pflicht zur Anfechtung von Gewinnausschüttungsbeschlüssen?

Marie-Agnes Arlt

Der vorliegende Beitrag untersucht, ob eine Pflicht geschäftsführender Organe zur Anfechtung eines Gewinnausschüttungsbeschlusses (überhaupt) besteht bzw bestehen kann.

I. Einleitung

Der OGH hat sich in jüngerer Vergangenheit in unterschiedlichen Zusammenhängen mit der Ausschüttung von (festgestellten) Bilanzgewinnen auseinandergesetzt. Dabei hat er einerseits die gesellschaftsrechtlich unzulässige Ausschüttung – aus Sicht der geschäftsführenden und beschlussausführenden Gesellschaftsorgane – ins Licht der Strafbarkeit gerückt, andererseits aber – aus Sicht der Gesellschafter – das Interesse an einer Gewinnausschüttung bekräftigt und idZ die potenzielle Treuwidrigkeit von Stimmrechtsausübungen bei Gewinnausschüttungsbeschlüssen beurteilt.

Während die Ausschüttung von Gewinnen bisher in erster Linie Gegenstand von Streitigkeiten aufgrund divergierender Interessen der Gesellschafter war, wird nunmehr vermehrt die (strafrechtliche und zivilrechtliche) Verantwortung für die Ausschüttung von Gewinnen diskutiert. Der OGH hat sich im Libro-Urteil mit der strafrechtlichen Verantwortung von Vorstandsmitgliedern bei der Ausschüttung von Sonderdividenden auseinandergesetzt und die Durchführung e...

Daten werden geladen...