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GesRZ 6, Dezember 2014, Seite 342

Richtlinie über die Offenlegung nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen durch bestimmte große Gesellschaften und Konzerne

Am wurde die Richtlinie über die Offenlegung nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen (CSR-Richtlinie) durch den Rat angenommen. Die neue Richtlinie betrifft nur große Unternehmen von öffentlichem Interesse mit mehr als 500 Mitarbeitern. Diese Unternehmen müssen nunmehr in ihren Lageberichten verstärkt auf wesentliche nicht finanzielle Aspekte der Unternehmenstätigkeit (Umwelt-, Menschenrechts- und Arbeitnehmerschutz, Menschenrecht, Bekämpfung von Korruption etc) eingehen. Weiters muss über die Auswahlkriterien (ua Alter, Geschlecht, Bildung) bei der Besetzung von Vorstand und Aufsichtsrat berichtet werden.

Nähere Informationen sind online abrufbar unter: http://ec.europa.eu/internal_market/accounting/non-financial_reporting/index_de.htm

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