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iFamZ 6, Dezember 2020, Seite 383

Zahnbehandlung als besondere Heilbehandlung

iFamZ 2020/214

§ 36 UbG

LG ZRS Wien , 42 R 120/20p

Die Grenze einer bloß einfachen Heilbehandlung (hier Zahnbehandlung unter kurzer, leichter Vollnarkose) ist dann überschritten, wenn der Kranke völlig unfähig ist, den Vorgang einer Zahnbehandlung unter Narkose zu verstehen und sich diesem Verständnis entsprechend zu verhalten sowie aus diesem Grund in der Aufwachphase nach der intravenösen Narkose fixiert werden musste.

Rubrik betreut von: Michael Ganner
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