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iFamZ 6, Dezember 2020, Seite 368

Frist für Änderung der Bezugsdauer des Kinderbetreuungsgeldes

iFamZ 2020/206

§ 5a Abs 2 KBGG; § 903 Satz 3 ABGB

Ein Antrag auf Änderung der Bezugsdauer des Kinderbetreuungsgeldes muss so gestellt werden, dass dem Krankenversicherungsträger mindestens 91 Tage für die Bearbeitung des Antrags zur Verfügung stehen. Bei der Frist handelt es sich um eine – vom Ablaufdatum der ursprünglich beantragten Anspruchsdauer – rückgerechnete materiellrechtliche Frist.

Rubrik betreut von: Matthias Neumayr
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