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iFamZ 6, Dezember 2020, Seite 339

Neuer Erlass zum Geschlechtseintrag

Sechs Varianten der Eintragung

Ulrich Pesendorfer

Wie aus den Medien zu erfahren war, hat das BMI in Umsetzung des VfGH-Erkenntnisses zum sog „dritten Geschlecht“ einen weiteren Erlass zum Geschlechtseintrag bei Menschen, die weder männlich noch weiblich sind, an die Personenstandsbehörden versendet. Es handelt sich dabei um eine Ergänzung zur Dienstanweisung vom November 2019, die ihrerseits auf dem Erlass des BMI vom aufgebaut hat. In die Arbeiten zum neuen Erlass war ua der Verfassungsdienst des BKA eingebunden. Mit der ergänzenden Dienstanweisung wird auch die Rsp des VwGH nachvollzogen, der in einem Einzelfall festgestellt hat, dass eine Person mit „inter“ in das Zentrale Personenstandsregister (ZPR) einzutragen ist.

I. Der Erlass

„Verwaltungsangelegenheiten – Sonstige; Ergänzung zur DA November 2019 (Zl BMI-VA1300/0415/III/3/b/2019)

Das BMI bringt aus gegebenen Anlass eine Ergänzung der Durchführungsanleitung hinsichtlich des Eintrags des Geschlechts zur Kenntnis.

Folgender Text ist den Ausführungen in der Durchführungsanleitung zum Geschlecht anzuschließen:

Geschlechtseintrag bei Menschen, die weder männlich noch weiblich sind

Der VfGH hat mit Erkenntnis vom festgestellt, dass die in Prüfung gezogene Bestimmung des § 2 Abs 2 Z ...

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