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iFamZ 6, Dezember 2020, Seite 338

Aktuelles zum Gewaltschutz zu Jahresbeginn 2021

Ulrich Pesendorfer

Die Erleichterungen bei der Einbringung einstweiliger Verfügungen sind mit befristet; eine Verlängerung bis Jahresmitte 2021 ist wahrscheinlich. Der ME für eine Gesamtreform des Exekutionsrechts (GREx) sieht Änderungen im Gewaltschutz vor. Dabei handelt es sich vorwiegend um systematische Anpassungen, zum Teil sind aber auch inhaltliche Änderungen vorgesehen. Schließlich wird der Start der Gewaltpräventionsberatung auf Juli 2021 verschoben. Das Hass-im-Netz-Bekämpfungs-Gesetz (HiNBG) soll mit in Kraft treten (wird aber hier nicht näher erörtert).

I. Gewaltschutz und COVID-19

Aufgrund der Zunahme von häuslicher Gewalt hat der Gewaltschutz in der COVID-19-Krise besondere Aufmerksamkeit auf sich gezogen. Der Gesetzgeber reagierte ua damit, dass mit der 1. COVID-19 Ziviljustiz-VOErleichterungen bei der Einbringung von einstweiligen Verfügungen zum Schutz vor Gewalt und zum Schutz der Privatsphäre vorgesehen wurden. Einerseits können nach § 1 Abs 2 der 1. COVID-19 Ziviljustiz-VO Anträge im Quarantänefall auch der Polizei übergeben werden (dafür wurde ein in mehrere Sprachen übersetztes Antragsformular vorgesehen). Andererseits kommt den Opferschutzeinrichtungen für die Dauer der Einschr...

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