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GesRZ 6, Dezember 2016, Seite 370

Family Offices und Familienvermögen zwischen Recht und Regulierung

Dirk Zetzsche

Family offices obliegt idR die Gesamtverantwortung für das Vermögen wohlhabender Familien. Das wichtige tatsächliche Phänomen ist juristisch nahezu unerforscht. Der vorliegende Beitrag soll – ausgehend von einem Vortrag des Verfassers – diese Lücke schließen.

I. Einführung

Die Ursprünge von family offices lassen sich bis zu der Verwalterfunktion der Freigelassenen römischer Großfamilien und den Hausmeiern der fränkischen Könige zurückverfolgen. Neben personenbezogenen Dienstleistungen (Chauffeurdienste, Sekretariat, facility management) und der Auswahl philanthropischer Zuwendungen im Namen der Familie obliegt dem family office die Organisation und Verwaltung der Finanz- und Vermögensangelegenheiten erheblichen Umfangs.

Als Unterformen der family offices sind einerseits single offices auszumachen, die das Vermögen einer sehr vermögenden Familie verwalten. Dem multi family office andererseits obliegt die Verwaltung mehrerer Familienvermögen, wobei solche multi offices bankenunabhängig oder bankenabhängig organisiert sein können. Je nach Organisation variieren Leistungsspektrum und Kundenkreis.

Ein single office verwaltet Großvermögen ab 250 bis 500 Mio €.Single offices zeichnen sich dur...

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