Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
GesRZ 6, Dezember 2016, Seite 368

Änderung des Deutschen Corporate Governance Kodex 2017

Am hat die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex die Vorschläge für die Kodex-Änderungen 2017 präsentiert. Auszugsweise betreffen die Änderungen folgende Punkte:

Pkt 2.1 wurde um Pkt 2.1.3 ergänzt, mit dem eine intensivere Involvierung von institutionellen Anlegern angestrebt wird. Das regulatorische und gesellschaftliche Umfeld bindet Investoren verstärkt in die Corporate-Governance-Struktur ein und wurde deshalb aufgenommen. Erweitert wurden die Bestimmungen zum Compliance-Management-System, das nach dem Änderungsvorschlag ausdrücklich an die Risikolage des Unternehmens auszurichten ist und dessen Grundzüge im Corporate-Governance-Bericht offenzulegen sind. Damit geht Pkt 2.1.3 weiter als die gesetzliche Regelung des S. 369 deutschen AktG. Ebenso neu aufgenommen wurde in Pkt 5.2 die ausdrückliche Möglichkeit des Aufsichtsratsvorsitzenden, mit Investoren Gespräche zu führen. Diese Möglichkeit ist aber auf Angelegenheiten beschränkt, für die der Aufsichtsrat alleine zuständig ist und die er alleine entscheiden kann. Andernfalls sollen solche Gespräche entweder nur vom Vorstand oder vom Vorstand gemeinsam mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden geführt werden. Nachdem da...

Daten werden geladen...