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GesRZ 6, Dezember 2016, Seite 367

Initiativantrag zum PSG

Aktuell ist dem Justizausschuss des Nationalrats – noch immer – ein Initiativantrag auf Änderung des PSG zugewiesen (IA 847/A 25. GP). Der Antrag betrifft § 18 PSG und damit die Rechnungslegungsvorschriften für Privatstiftungen. Bislang ist mangels ausdrücklichen Verweises auf § 221 UGB unklar, ob diese Vorschrift betreffend die Größenklassen für Kapitalgesellschaften auch auf Privatstiftungen Anwendung finden. Mit der Novelle soll die Anwendung der Größenklassenbestimmung auch für Privatstiftungen ausdrücklich festgehalten werden.

Relevant ist die Einordnung in die Größenklassen insb für die mit diesen verbundenen Rechnungslegungspflichten. Privatstiftungen, die iSd § 221 UGB als klein gelten, haben zwar einen Lagebericht zu verfassen, dieser muss aber nicht den Voraussetzungen des § 243 UGB entsprechen. Die Novellierung sieht hingegen zwingend für sämtliche Privatstiftungen vor, dass im Lagebericht die Rechtsgeschäfte der Privatstiftung mit einem Mitglied des Stiftungsvorstands offenzulegen und zu begründen sind. Ebenfalls ist im Lagebericht auf die Erfüllung des Stiftungszwecks einzugehen.

Als dritten Punkt schlägt der Initiativantrag vor, dass die Regelungen betreffend den Konzernabschluss (§§ 280 und 281 bis 285 UGB) in Zuku...

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