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iFamZ 5, Oktober 2014, Seite 276

Keine tatsächliche Ausübung des Sorgerechts durch sporadischen Besuchskontakt

iFamZ 2014/199

Art 3 HKÜ

Entgegen der Rechtsansicht des Revisionsrekurses ist das Rekursgericht von der Rsp zu Art 3 HKÜ (RIS-Justiz RS0074536; RS0106625; 2 Ob 291/00h; 6 Ob 36/13g) nicht abgewichen. Soweit der Vater im Revisionsrekurs vorbringt, er habe vor der Verbringung der Kinder tatsächlich die Obsorge ausgeübt, geht er nicht von den Feststellungen des Erstgerichts aus. Nach den Feststellungen des Erstgerichts wurde vielmehr der Vater im September 2012 aus der von der Mutter gemieteten Wohnung gerichtlich weggewiesen. Anschließend fanden für einen Zeitraum von zwei Wochen unbegleitete Kontakte zum minderjährigen R Samstag von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr statt. Nach der Rückkehr der Mutter aus Kanada reagierte der Vater drei Monate lang überhaupt nicht auf Kontaktversuche der Mutter; im Übrigen fanden Skype-Kontakte zwischen dem minderjährigen R und seinem Vater zwar statt, aber nicht in der vom kanadischen Gericht festgesetzten Häufigkeit. Ein Besuch des Vaters in Österreich für drei Tage fand auf Initiative der Mutter statt. Damit gingen die Vorinstanzen aber zutreffend davon aus, dass eine tatsächliche Ausübung der Obsorge durch den Vater im für Art 3 HKÜ nötigen Aus...

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