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iFamZ 5, Oktober 2014, Seite 230

Verweigerung der Eintragung aufgrund einer Leihmutterschaft im Ausland geborener Kinder in das Personenstandsregister verstößt gegen Art 8 EMRK

iFamZ 2014/161

Art 8 EMRK

EGMR , Beschw-Nr 65192/11, Mennesson gegen Frankreich; Beschw-Nr 65941/11, Labassee gg Frankreich

Die Beschwerdeführer (Bf) sind in den Fällen Mennesson und Labassee zwei Ehepaare französischer Staatsangehörigkeit und deren Kinder, die von Leihmüttern in den USA geboren wurden. Dabei wurden der Leihmutter jeweils mit dem Sperma des Ehemannes befruchtete Eizellen einer anonymen Spenderin eingesetzt. Im Fall Mennesson brachte die Leihmutter im Jahr 2000 Zwillinge in Kalifornien, im Fall Labassee 2001 eine Tochter in Minnesota zur Welt. In beiden Fällen wurden amerikanische Geburtsurkunden ausgestellt, in denen die französischen Wunscheltern als rechtmäßige Eltern eingetragen sind; die Kinder sind seit ihrer Geburt US-amerikanische Staatsangehörige.

Im Fall Mennesson wurden die Geburten zunächst in das französische Personenstandsregister eingetragen; in der Folge wurde aber ein Verfahren gegen das Ehepaar mit dem Ziel eingeleitet, die Eintragungen wieder annullieren zu lassen. Im Fall Labassee wurde die Eintragung verweigert, das Ehepaar beantragte jedoch die Anerkennung des Rechtsverhältnisses aufgrund der tatsächlich vorliegenden Eltern-Kind-Beziehung („possession d’état“). Das Gerich...

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