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iFamZ 6, Dezember 2013, Seite 318

Gelingender Einsatz interdisziplinärer Kompetenzen in der Familiengerichtshilfe

Aus dem Vollen schöpfen!

Sabine Erhart

Bei allen gerichtlichen Vorgängen und Maßnahmen, die das Kind betreffen, ist die Berücksichtigung des Kindeswohls die oberste Maxime. Der Begriff des Kindeswohls wird und wurde vielfach diskutiert und mit unterschiedlichen Inhalten hinterlegt. Die Auslegungen zeigen einen breiten Spielraum, der persönlichen und professionsspezifischen Bewertungen unterliegt. Um qualitativ hochwertige, nachhaltige Entscheidungen in Fragen des Obsorge- und Kontaktrechts iSd Kindeswohls zu gewährleisten, bedarf es der Zusammenarbeit zwischen den Professionen. Diese interdisziplinäre Kooperation entwickelt sich nicht spontan – vielmehr setzt Interdisziplinarität ein sorgfältig durchdachtes, multidimensionales Regel- und Rahmenwerk voraus.

I. Die FamGHi und deren unterstützende Expertise

Um den kindlichen Entwicklungsanforderungen und somit auch den Ansprüchen des Kindeswohls gerecht zu werden, muss in der Familiengerichtsbarkeit binnen möglichst kurzer Zeit eine Entscheidung getroffen werden. Um eine rasche Zusammenschau mehrerer Disziplinen zu bewerkstelligen, zur Beschleunigung der Verfahren und um Rollenkonflikten entgegenzuwirken, wurde im Februar 2012 die Familiengerichtshilfe (FamGHi) mit Mitarbeit...

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