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GesRZ 5, Oktober 2023, Seite 315

Shadow Trading und Insiderrecht

Lukas Lobnik

Shadow trading war kürzlich Gegenstand einer viel beachteten Entscheidung eines US-amerikanischen Bundesgerichts. Die Einordnung dieses Begriffs in das europäische Insiderrecht ist bislang noch unklar. In diesem Beitrag wird untersucht, ob shadow trading auch zu einer Strafbarkeit nach der Marktmissbrauchsverordnung führen könnte.

I. Ausgangspunkt: Der Begriff „Shadow Trading“

Beim sog shadow trading nutzt ein Insider nicht öffentlich bekannte Informationen über ein Unternehmen zum Handel mit Finanzinstrumenten eines anderen, jedoch oft wirtschaftlich verbundenen oder zumindest vergleichbaren Emittenten, also etwa eines Geschäftspartners oder Konkurrenten. Der Insider bewegt sich somit im Schatten des eigentlich betroffenen Unternehmens. Aus Sicht des Emittenten erfolgt der verbotene Erwerb daher von einem Outsider.

Der Begriff „shadow trading“ stellt in der österreichischen Literatur und Judikatur bisweilen juristisches Neuland dar. Richtet man den Blick jedoch über den Atlantik, fällt auf, dass shadow trading kürzlich Gegenstand einer viel beachteten Entscheidung in den USA war: Der United States District Court for the Northern District of California in San Francisco (im Folgenden: ...

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