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iFamZ 6, November 2012, Seite 302

Parteistellung im Sachwalterschaftsverfahren

iFamZ 2012/219

§ 2 Abs 1 AußStrG

Allein die präsumtive Erbenstellung begründet im Sachwalterschaftsverfahren keine Parteistellung iSd § 2 Abs 1 AußStrG. Diesen kommt lediglich ein wirtschaftliches Interesse, nicht aber eine rechtliche geschützte Stellung zu.

Das Erstgericht hat mit Beschluss vom den Bericht des Sachwalters zur Kenntnis genommen und die für den Zeitraum vom bis vorgelegte Pflegschaftsrechnung bestätigt. Dem Sachwalter wurden (insgesamt) eine Entschädigung von 990 Euro und ein Aufwandersatz von 356 Euro zuerkannt.

(…) 2. Nach ständiger höchstgerichtlicher Rsp, der auch das Rekursgericht gefolgt ist, fehlt es den Einschreitern in Bezug auf die Bestätigung der Pflegschaftsrechnung an der Parteistellung gem § 2 Abs 1 AußStrG.

2.1. Von hier nicht relevanten Ausnahmen abgesehen (§§ 127 f AußStrG) gilt im Sachwalterschaftsverfahren generell, dass nahen Angehörigen ebenso wie dritten Personen kein Antragsrecht zukommt; sie haben keinen Anspruch auf eine Entscheidung des Gerichts (RIS-Justiz RS0006610 [T2]), selbst wenn ihre Interessen tangiert werden (vgl RIS-Justiz RS0006610 [T3]). Wegen des Zuschnitts des Sachwalterschaftsverfahrens auf die betroffene Person kann es auch nicht über die Behauptung, dass das Gericht und der Sac...

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